Whistleblowing-Verfahren
„Whistleblowing‑Verfahren“ gemäß Legislativdekret Nr. 24 aus dem Jahr 2023
Nova Srl hat spezifische Verfahren für den Eingang und die Bearbeitung von Meldungen (sogenanntes „Whistleblowing„) eingerichtet und implementiert, in Übereinstimmung mit dem italienischen Legislativdekret Nr. 24 vom 10.03.2023 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht und nationale Rechtsvorschriften melden.
Jede Meldung wird von der zuständigen Unternehmensfunktion geprüft; anschließend werden die eingegangenen Meldungen je nach Gegenstand der Meldung klassifiziert (z. B. Betrug, korrupte Verhaltensweisen, Verstöße gegen den Ethikkodex usw.).
Nova Srl gewährleistet höchste Vertraulichkeit gegenüber den hinweisgebenden Personen und wendet Kriterien und Kommunikationsformen an, die sowohl die Reputation der in den Meldungen genannten Personen als auch die Vertraulichkeit der Hinweisgeber schützen, sodass niemand, der eine Meldung abgibt, irgendeiner Form von Repressalien ausgesetzt wird.
Datenschutz im Rahmen des Whistleblowing
Bitte lesen Sie vor dem Absenden des Inhalts den nachstehenden Hinweis:
Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung richtet sich nach der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie nach dem Legislativdekret Nr. 24/2023 (nachfolgend stillschweigend als „Dekret“ und „Whistleblowing‑Verfahren“ bezeichnet). In bestimmten Zusammenhängen mit rechtswidrigem Verhalten findet zudem das Legislativdekret Nr. 231/2001 Anwendung.
Zweck der Verarbeitung
Die Daten werden erhoben, um Meldungen über mutmaßlich rechtswidriges Verhalten im Arbeitsumfeld zu bearbeiten. Hauptzweck ist die Durchführung der erforderlichen Prüfungs‑ und Ermittlungsmaßnahmen, um die Stichhaltigkeit der gemeldeten Sachverhalte zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Befugte und benannte Stelle
Ihre anonyme Meldung wird von dem bei Nova S.r.l. eingerichteten Überwachungsorgan (Organismo di Vigilanza – O.D.V.) bearbeitet.
Aufbewahrungsfrist
Nach Eingang der Meldung hat das Unternehmen 7 Tage Zeit, sie zu übernehmen und den Vorgang zu eröffnen und anschließend 3 Monate, um sie zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Meldung und die dazugehörigen Inhalte von Nova S.r.l. sowie vom internen Überwachungsorgan nicht mehr aufbewahrt.
Sowohl interne Personen (z. B. Mitarbeitende) als auch externe Personen (z. B. Lieferanten) von Nova Srl können Meldungen über die hierfür vorgesehenen Kanäle erstatten.
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Per interner Post
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Per Einschreiben ohne Absenderangabe an das Überwachungsorgan (Organismo di Vigilanza) von Nova Srl, Via Galileo Galilei 116/C – Palata Pepoli, Frazione Crevalcore 40014 (Bologna – Italien)
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Online unter: https://whistleblowing.nova-elevators.com/
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