Denken Sie über die Installation eines Aufzugs oder eines Homelifts in Ihrem Haus in Italien nach? Das Jahr 2025 könnte das letzte Jahr sein, um von den derzeit verfügbaren Steuervergünstigungen für Aufzüge und Homelifte zu profitieren. Diese Förderungen ermöglichen Einkommensteuerabzüge (IRPEF) und weitere Vorteile, die die Gesamtkosten der Installation erheblich senken können.
In diesem Leitfaden analysieren wir die derzeit geltenden Vergünstigungen, wer davon profitieren kann, die Fristen sowie die Verfahren zur Antragstellung.
Welche Steuervergünstigungen sind derzeit verfügbar?
Das Jahr 2025 ist eine entscheidende Gelegenheit, um von den aktuell gültigen Steuervergünstigungen zu profitieren. Diese Förderungen sind Teil umfassenderer Programme zur Gebäudesanierung und zur Beseitigung architektonischer Barrieren und ermöglichen steuerliche Abzüge, die die Installationskosten erheblich reduzieren.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- 75 %-Barrierefreiheitsbonus
- 50 %-Renovierungsbonus
- Superbonus, reduziert auf 65 %
75 %-Barrierefreiheitsbonus
Dies ist eine der attraktivsten Förderungen für diejenigen, die einen Aufzug, einen Homelift oder einen Treppenlift installieren möchten, da sie eine Steuerermäßigung von 75 % auf die entstandenen Kosten bietet.
Die Förderung gilt bis zum 31. Dezember 2025, sofern es keine Verlängerung gibt, und ist sowohl auf private Gebäude als auch auf Mehrfamilienhäuser anwendbar. Zudem wird sie über 5 Jahre über die Einkommensteuererklärung erstattet.
Der 75 %-Barrierefreiheitsbonus richtet sich an Immobilienbesitzer und Unternehmen, die Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit ergreifen, um architektonische Barrieren zu beseitigen. Dies ist besonders vorteilhaft für Menschen mit reduzierter Mobilität oder für diejenigen, die ihr Zuhause zukunftssicher gestalten möchten.
50 %-Renovierungsbonus
Eine weitere interessante Steuervergünstigung für die Installation eines Aufzugs oder Homelifte ist der 50 %-Renovierungsbonus, der ebenfalls bis zum 31. Dezember 2025 gültig ist. Diese Förderung bietet eine 50 %-Steuerermäßigung auf die angefallenen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 96.000 €.
Die Förderung gilt sowohl für Erst- als auch für Zweitwohnsitze, und die Steuererstattung wird über 10 Jahre hinweg in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.
Der Renovierungsbonus ist für alle Eigentümer oder Nutznießer einer Immobilie zugänglich, unabhängig vom Einkommen. Er ist ideal für diejenigen, die die Zugänglichkeit ihres Hauses verbessern möchten, ohne auf umfangreiche strukturelle Eingriffe angewiesen zu sein.
Superbonus 110 % (jetzt 65 %)
Der Superbonus 110 % wurde ursprünglich mit einem 100 %-Steuerabzug eingeführt, wurde jedoch schrittweise auf 70 % und nun auf 65 % reduziert. Diese Steuervergünstigung kann auch die Kosten für die Installation von Aufzügen und Homeliften abdecken – allerdings nur, wenn sie Teil eines umfassenderen Energieeffizienzprojekts sind.
- Der Superbonus gilt bis zum 31. Dezember 2025 und sieht eine 65 %-Erstattung der Installationskosten für Aufzüge vor. Voraussetzung ist, dass er mit anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen kombiniert wird, wie z. B.:
- Wärmedämmung
- Erneuerung von Heizungsanlagen
- Strukturelle Verbesserungen am Gebäude
Diese Steuervergünstigung richtet sich hauptsächlich an Mehrfamilienhäuser und Eigentümer von Wohngebäuden. Für Einzelhäuser ist sie nur in Kombination mit anderen energieeffizienten Maßnahmen anwendbar.
Der Superbonus wird weiterhin reduziert, und es ist möglich, dass sich die Bedingungen nach 2025 erneut ändern.


So beantragen Sie Steuervergünstigungen für Aufzüge und Homelifte
Die Beantragung von Steuervergünstigungen für Aufzügen und Homeliften ist ein relativ einfacher Prozess, der jedoch die Einhaltung bestimmter Verfahren erfordert. Deshalb ist es wichtig, jeden Schritt genau zu befolgen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Prüfen Sie die Voraussetzungen
Bevor die Arbeiten beginnen, sollte sichergestellt werden, dass das Projekt für die verfügbaren Steuervorteile in Frage kommt. Wie bereits erwähnt, sind diese Steuervergünstigungen nur gültig, wenn das Projekt den barrierefreien Zugang verbessert oder Teil eines umfassenderen Renovierungsplans ist.
Wir empfehlen eine fachmännische Beratung, um vorab zu prüfen, ob der gewählte Aufzug den geltenden Sicherheits- und Barrierefreiheitsvorschriften entspricht. Zudem sollte geprüft werden, ob das Gebäude bauliche Einschränkungen aufweist, die eine Installation verhindern könnten.
Erforderliche Dokumente zusammenstellen
Im nächsten Schritt müssen alle notwendigen Dokumente für die Beantragung der Steuervergünstigung gesammelt werden. Dazu gehören: Rechnungen und Zahlungsbelege (Zahlungen müssen per Überweisung mit Zweckbindung erfolgen), eine Konformitätserklärung der Arbeiten, Grundbuchauszüge und gegebenenfalls eine Baugenehmigung.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Fehlen eines dieser Dokumente zum Verlust des Steuervorteils führen kann.
Antrag einreichen
Nach der Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente können Sie die Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen – in der Regel durch eine Steuerermäßigung. Der Betrag wird dabei über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren von der Einkommensteuer (IRPEF) abgezogen, je nach Art der beantragten Förderung.
Welche Aufzüge sind förderfähig?
Nicht alle Aufzüge sind für die Steuervorteile qualifiziert. Nur Modelle, die die Barrierefreiheit verbessern und zur Beseitigung architektonischer Hindernisse beitragen, sind förderfähig.
Zum Beispiel sind Homelifte ideal für kleine Räume, bieten aber dennoch eine sichere Hebelösung. Sie sind eine besonders geschätzte Wahl, um die Zugänglichkeit für ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität zu verbessern.
Auch klassische Aufzüge in Mehrfamilienhäusern sind förderfähig, sofern die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dem Einbau zustimmt und die Notwendigkeit der Verbesserung des gemeinsamen Zugangs nachgewiesen wird.
Schlussfolgerung
Die Steuervergünstigungen für die Installation von Aufzügen und Homeliften sind eine einmalige Gelegenheit, um die Zugänglichkeit von Gebäuden zu erschwinglichen Kosten zu verbessern. Mit Förderungen wie dem 75 %-Barrierefreiheitsbonus, dem 50 %-Renovierungsbonus und dem Superbonus können Sie beträchtliche Steuerermäßigungen erhalten.
Allerdings laufen diese Vergünstigungen am 31. Dezember 2025 aus – daher ist es wichtig, schnell zu handeln, um von ihnen zu profitieren!
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